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Türkei: Nur im Inland ansässige Kandidaten für Patriarchenwahl

Im Ausland ansässige Kandidaten können bei der Wahl zum nächsten armenischen Patriarchen von Konstantinopel nicht berücksichtigt werden. Das hat das türkische Innenministerium in einem entsprechenden Beschluss festgelegt. Die Ende letzter Woche veröffentlichte Nachricht löste in der armenischen Gemeinschaft in der Türkei Bestürzung aus.LESEN SIE AUCH23/09/2019

Türkei: „Christen brauchen mehr Hilfe“

Nach der 1961 etablierten Praxis wird die Wahl eines neuen armenischen Patriarchen von Konstantinopel jeweils durch vom türkischen Innenministerium ad hoc vorbereitete Prozeduren geregelt. Am 23. September dieses Jahres wurde der sechsseitige Text des Reglements für die kommende Wahl des neuen Patriarchen dem für die Koordination des Wahlprozesses zuständigen Ausschuss übergeben. Doch diesmal gibt es unter den vom Innenministerium erarbeiteten Richtlinien auch die Bedingung für Kandidaten auf das Amt, „unter den Bischöfen zu sein, die Mitglieder des armenischen Patriarchats von Istanbul sind“. Die Zahl der potentiellen Kandidaten wird damit deutlich reduziert. Kritik und Besorgnis über die zitierte Norm äußerte Erzbischof Aram Atesyan, der seit der Krankheit des im März letzten Jahres verstorbenen ehemaligen Patriarchen Mesrob II. Mutafyan die Geschäfte des Patriarchats leitete.

Hoffnung wurde enttäuscht

Wenige Tage vor Erhalt des Textes der von der türkischen Regierung ausgearbeiteten Verordnungen hatten Vertreter des Kommission des Armenischen Apostolischen Patriarchats von Konstantinopel, die für die Koordination und Begleitung des gesamten Prozesses zur Wahl des neuen Patriarchen zuständig ist, die Hoffnung geäußert, dass mögliche Kandidaten nicht durch Einschränkungen ausfallen.

Bereits Anfang August war der Fahrplan festgelegt worden, der zur Wahl des Nachfolgers von Mesrob führen wird. Die mit der Vorbereitung der Wahl des Patriarchen der armenisch-apostolischen Kirche beauftragte Kommission hatte der Präfektur Istanbul den 7., 8. und 11. Dezember 2019 als Termine für die Endphase der patriarchalischen Wahl vorgeschlagen. Demnach sollten am 7. Dezember die zur Wahl berechtigten religiösen Delegierten gewählt werden, am 8. Dezember wiederum Vertreter der Zivilgesellschaft ausgewählt werden. Schließlich sollten die gewählten Delegierten am 11. Dezember zusammentreffen, um an der eigentlichen Wahl des zukünftigen Patriarchen aus einer Liste von Kandidaten teilzunehmen.

(fides – cs)

https://www.vaticannews.va/de/welt/news/2019-10/tuerkei-armenien-patriarch-wahl-inland-innenministerium-regelung.html

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